Die Ausbildung in der Pohltherapie® schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer ein Zertifikat.
Behandlungszulassung und Zertifizierung
Mit Erhalt des Abschluss-Zertifikats nach erfolgreich abgelegter schriftlicher und praktischer Prüfung sind Sie berechtigt, sich Körpertherapeutin oder Körpertherapeut nach Dr. Pohl® zu nennen sowie Vollmitglied des Berufsverbandes Sensomotorischer Körpertherapeuteninnen und Körpertherapeuten nach Dr. Pohl zu werden. Wer die beruflichen Voraussetzungen erfüllt und in seinen oder ihren Fähigkeiten entsprechend fortgeschritten ist, kann - mit dem Zusatz “Am Ende der Ausbildung in der Pohltherapie“ - eine vorläufige Behandlungszulassung erhalten.
Therapeutenverzeichnis und Abrechnung
Die Pohltherapie® kann unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen und Ärzten als IGEL-Leistung abgerechnet werden. Andere Therapeutinnen und Therapeuten erzielen mit Pohltherapie®-Stunden in der Regel überdurchschnittliche Stundensätze in Ihrer Praxis. Auf Antrag werden ausgebildete Pohltherapeutinnen und Pohltherapeuten kostenpflichtig in das Therapeuten-Verzeichnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz des Verbands für Sensomotorische Körpertherapie nach Dr. Pohl® e.V. aufgenommen.