Die Ausbildung in der Pohltherapie® schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer ein Zertifikat.
Behandlungszulassung und Zertifizierung
Mit Erhalt des Abschluss-Zertifikats nach erfolgreich abgelegter schriftlicher und praktischer Prüfung sind Sie berechtigt, sich Körpertherapeutin oder Körpertherapeut nach Dr. Pohl® zu nennen sowie Vollmitglied des Berufsverbandes Sensomotorischer Körpertherapeuteninnen und Körpertherapeuten nach Dr. Pohl zu werden. Wer die beruflichen Voraussetzungen erfüllt und in seinen oder ihren Fähigkeiten entsprechend fortgeschritten ist, kann - mit dem Zusatz “Am Ende der Ausbildung in der Pohltherapie“ - eine vorläufige Behandlungszulassung erhalten.
Therapeutenverzeichnis und Abrechnung
Die Pohltherapie® kann unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen und Ärzten als IGEL-Leistung abgerechnet werden. Andere Therapeutinnen und Therapeuten erzielen mit Pohltherapie®-Stunden in der Regel überdurchschnittliche Stundensätze in Ihrer Praxis. Auf Antrag werden ausgebildete Pohltherapeutinnen und Pohltherapeuten kostenpflichtig in das Therapeuten-Verzeichnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz des Verbands für Sensomotorische Körpertherapie nach Dr. Pohl® e.V. aufgenommen.
Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Abschluss
In den Jahren nach der Ausbildung finden für die fertigen Pohl-Therapeutinnen und -Therapeuten jährliche Fortbildungen und Supervisionen statt (advanced training), in denen Sie Ihre Fälle aus der Praxis besprechen, Ihre Fähigkeiten perfektionieren und sich über die neueren Entwicklungen und Erkenntnisse auf dem Laufenden halten können.Ausbildung
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