In Deutschland dürfen Sie als
- Ärztin oder Arzt
- Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut
- Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
eine arztunabhängige eigene Praxis betreiben. Wenn Sie sich mit der Pohltherapie® in Deutschland in einer eigener Praxis selbständig machen wollen, aber keine Approbation oder Zulassung als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker haben, empfehlen wir Ihnen, bereits vor der Ausbildung in Pohltherapie® eine Ausbildung als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu beginnen oder sie parallel dazu zu absolvieren.
Angehörige von Heilhilfsberufen aus den Bereichen der Physiotherapie, Massage, Logopädie und Ergotherapie können ebenfalls von der Zulassung als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker profitieren. Die Zulassung erlaubt es, das ursprüngliche berufstypische Behandlungsspektrum um zusätzliche Anwendungsfelder zu erweitern. Wenn Sie sich auf Ihr bisheriges Spektrum beschränken möchten, jedoch eine weitere Möglichkeit der Behandlung dieses Spektrums erlernen möchten, erlangen Sie mit dem so genannten „Sektoralen Heilpraktiker“ die Möglichkeit, unabhängig von ärztlicher Zuweisung selbständig zu arbeiten.
Teilnehmer mit medizinischen Berufen wie Hebammen, Krankenpflegerinnen und -pfleger, medizinische Fachangestellte sowie Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten müssen für eine selbständige therapeutische Tätigkeit die normale Heilpraktikerzulassung erwerben.
Ausbildungsinteressenten aus anderen Ländern empfehlen wir, die entsprechenden Voraussetzungen in ihren Ländern bereits im Vorfeld abzuklären.